Rechtsprechung
BFH, 24.02.1972 - IV R 2/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Arzt - Ärztliche Betreuung - Pilger - Begleitung eines Pilgerzugs - Abzugsfähige Spenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 105, 465
- NJW 1973, 584
- DB 1972, 1609
- BStBl II 1972, 613
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 25.07.1969 - VI R 269/67
Definition von Spenden im Sinne des Einkommensteuergesetzes - Anforderungen an …
Auszug aus BFH, 24.02.1972 - IV R 2/68
Wie der VI. Senat des BFH allerdings erst nach Erlaß des angefochtenen Urteils, mit Recht in seiner Entscheidung VI R 269/67 vom 25. Juli 1969 (BFH 96, 471, BStBl II 1969, 681) ausgesprochen hat, kommen als Spenden im Sinne des § 10b EStG nicht nur Leistungen in Geld, sondern auch sonstige geldwerte Vorteile in Betracht, sofern es sich um "Ausgaben" des Spenders handelt, und liegt eine unmittelbare Spende an die begünstigte Institution auch vor, wenn der Spender die Spende -- nach außen erkennbar -- im Namen und im Auftrag der begünstigten Institutionen selbst dem begünstigten Zweck zuführt.
- BFH, 08.08.1990 - X R 149/88
- Spendenabzug bei unentgeltlicher Überlassung eines geleasten Gegenstandes - …
Insoweit hat der BFH in BFHE 96, 471, BStBl II 1969, 681; im Urteil vom 24. Februar 1972 IV R 2/68 (BFHE 105, 465, BStBl II 1972, 613); in BFHE 125, 170, BStBl II 1979, 297, und in BFHE 144, 439, BStBl II 1986, 726 entscheidend darauf abgestellt, daß die Zahlungen der Spender an Dritte (Benzinkosten, usw.) dem Spendenempfänger zugute gekommen sind. - BFH, 24.09.1985 - IX R 8/81
Spenden - Wertabgaben - Einkommensteuer
Einen unmittelbaren Zufluß einer Spende beim Empfänger i. S. von § 48 Abs. 3 EStDV hat die Rechtsprechung überwiegend schon dann bejaht, wenn der Spender - nach außen erkennbar - im Namen und im Auftrag der begünstigten Institution für deren satzungsmäßigen Zweck Vermögen aufwendet und ihr damit Ausgaben erspart (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juli 1969 VI R 269/67, BFHE 96, 471, BStBl II 1969, 681, und 24. Februar 1972 IV R 2/68, BFHE 105, 465, BStBl II 1972, 613). - BFH, 28.04.1978 - VI R 147/75
DLRG - Aufwendungserstattung - Spende - Fahrtkosten
Soweit ein Steuerpflichtiger einer begünstigten Institution lediglich seine Zeit oder seine Tätigkeit zur Verfügung stellt, liegen Spenden nicht vor (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juli 1969 VI R 269/67, BFHE 96, 471, BStBl II 1969, 681, und vom 24. Februar 1972 IV R 2/68, BFHE 105, 465, BStBl II 1972, 613).